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Überregionale Raumentwicklung und Raumordnung sektoral und sektorübergreifend ausbauen

ZIEL 5

Die von der Bundesverfassung vorgegebene Kompetenzverteilung sieht in Österreich im Unterschied zu anderen europäischen Ländern keine koordinierende Bundesraumordnung und auch keine Rahmengesetzgebung auf Bundesebene vor. Sektorale Fachplanungen auf Bundesebene weisen aber zum Teil eine hohe Raumwirksamkeit auf. Sie sind ihrerseits bei der Umsetzung – z.B. im Rahmen von Begutachtungsverfahren – auf die Mitwirkung der Raumordnungsabteilungen der Länder und der örtlichen Entwicklungs- und Ordnungsplanung auf Städte- und Gemeindeebene angewiesen. Die ÖROK stellt das koordinierende Bindeglied zwischen den unterschiedlichen Ebenen der Fachplanungen und der Raumentwicklung und Raumordnung dar. 

Dadurch ergeben sich Herausforderungen in der sektorübergreifenden Koordination:

  • Die frühzeitige Integration räumlicher Ziele durch eine Prüfung der Raumwirksamkeit sektoraler Strategien, Förderprogramme und Planungen ermöglichen
  • die Integration von sektorpolitischen Anliegen in die Pläne und Verfahren der Raumentwicklung und Raumordnung vornehmen 

Die Kompetenzverteilung erschwert auch eine strategische überregionale Planung über größere bundesländerübergreifende Räume oder Raumtypen wie z.B. den Alpenraum, ländliche Räume oder Ballungsräume. Dieses Thema wurde bereits im ÖREK 2011 aufgegriffen. In mehreren ÖREK-Partnerschaften und ÖROK-Empfehlungen wurden dazu bereits konkrete Lösungsvorschläge ausgearbeitet. Dazu zählen:

  • die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft „Flächenfreihaltung für linienhafte Infrastrukturvorhaben“;
  • die Empfehlungen der ÖREK-Partnerschaft „Kooperationsplattform Stadtregion“;
  • die ÖROK-Empfehlungen zu „Risikomanagement für gravitative Naturgefahren in der Raumplanung (ÖROK-Empfehlung Nr. 54) und zu „Hochwasserrisikomanagement“ (ÖROK-Empfehlung Nr. 57);
  • die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaft „Strategien für Regionen mit Bevölkerungsrückgang“. 

„Aktuelle räumliche Herausforderungen reichen über administrative Grenzen hinweg. Demgegenüber stehen bei konkreten Entscheidungen dennoch oft lokale Interessen und Auswirkungen Im Vordergrund. Um eine ressourcenschonende Entwicklung in ganz Österreich zu ermöglichen, sind übergeordnete und rechtlich bindende Rahmenbedingungen notwendig. Durch die Stärkung höherer Ebenen kann private Einflussnahme sowie der politische Entscheidungsdruck reduziert und die Planungsqualität langfristig erhöht werden.“

Die Young-Experts der ÖREK 2030

Mit der ÖREK-Partnerschaft „Plattform Raumordnung und Verkehr“ wurde ein Gremium eingerichtet, in dem die Raumordnungsabteilungen der Länder mit dem Infrastrukturministerium und den Fachabteilungen der Länder unter Einbeziehung des Städte- und Gemeindebundes an einer Abstimmung zwischen Raumentwicklung und Verkehrsentwicklung arbeiten.

Mit dem „Masterplan für den ländlichen Raum“ wurde vom BMLRT (vormals Lebensministerium) ein Entwicklungskonzept für einen bundesländerübergreifenden Raumtyp, den ländlichen Raum, vorgelegt. Für die Raumentwicklung in überregionalen Teilräumen wie dem Alpenraum und dem Donauraum bilden die Alpenkonvention und die makroregionalen Strategien für den Alpenraum und den Donauraum (einen allerdings grenzüberschreitenden) Rahmen.

Umsetzungsstrategien von sektoralen Planungen auf der räumlichen Ebene erarbeiten

Handlungsauftrag 4.5.a:

Sektorale Ziele und Programme und auch übergeordnete Strategien brauchen für die Umsetzung vielfach die Beteiligung von Umsetzungsakteur:innen auf der regionalen und lokalen Ebene. Dafür ist es sinnvoll, die relevanten Umsetzungsakteur:innen bereits im Zuge der Strategieentwicklung einzubeziehen. Die Ausarbeitung von Umsetzungsstrategien dient auch dazu, konkrete Aktivitäten wie die Ausgestaltung von Förderprogrammen an die Bottom Up-Bedürfnisse frühzeitig anzupassen. Bestehende Umsetzungskapazitäten und Rahmenbedingungen können so rechtzeitig berücksichtigt werden.

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Die (stadt-)regionale Handlungsebene für die Entwicklung von Umsetzungsstrategien von sektoralen Bundes- und Länderstrategien auf der überregionalen und regionalen Ebene stärken.
  • Die (stadt-)regionale Handlungsebene in die Erstellung von räumlich wirksamen Förderprogrammen und Fördermodellen auf Bundesebene einbeziehen.
  • Themenspezifischen Modellregionen, z.B. zu prioritären Themen des ÖREK 2030 in Abstimmung mit den Ländern und eingebettet in bestehende rechtliche und organisatorische Strukturen auf der (stadt-)regionalen Handlungsebene, prüfen.

Raumtypen

alle Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differerenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Fachministerien des Bundes, Sektorabteilungen der Länder, Raumordnungsabteilungen der Länder, Städte, Gemeinden, ÖROK, Stadt- und Regionalmanagements


Instrumente

Förderungen, Modellregionen

Die Raumwirksamkeit von sektoralen Fachplanungen auf Bundes- und Landesebene prüfen und räumliche Ziele berücksichtigen

Handlungsauftrag 4.5.a:

Sektorale Fachplanungen auf Bundes- und Landesebene, aber auch sektorübergreifende Politikthemen wie z.B. die Klima- und Energiepolitik weisen oft eine hohe Raumwirksamkeit auf. Räumliche Zielsetzungen sollen deshalb frühzeitig in sektorale Planungen integriert und mit den sektoralen Zielen abgestimmt werden. 

Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:

  • Die ÖREK-Partnerschaft  „Plattform Raumordnung und Verkehr“ fortführen.
  • Ein methodisches Konzept für Raumverträglichkeitsprüfungen von raumrelevanten Sektorplanungen und sektorübergreifenden Politikmaterien auf Bundes- und Landesebene entwickeln, dabei an bestehenden Ansätzen wie z.B. am Territorial Impact Assessment (TIA) orientieren.

Raumtypen

alle Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differerenzierung


Relevante Systeme von Akteur:innen

Fachministerien des Bundes, Sektorabteilungen der Länder, Raumordnungsabteilungen der Länder, Städte, Gemeinden, ÖROK, regionale Handlungsebene


Instrumente

Raumverträglichkeitsprüfungen, ÖREK-Partnerschaften, Stellungnahmeverfahren