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Raum für Wandel

Die großen Veränderungen gemeinsam gestalten!

Raumordnung und Raumplanung stimmen die unterschiedlichen Ansprüche und Interessen der Gesellschaft an unseren gemeinsamen Lebensraum ab. In Österreich werden diese Aufgaben von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden gemäß den jeweils verfassungsrechtlich definierten Zuständigkeiten wahrgenommen. Zur besseren Abstimmung dieser Aufgaben wurde 1971 die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) als politisches Organ gegründet. Sie setzt sich aus den Mitgliedern der Bundesregierung, den Landeshauptleuten, den Präsidenten von Städte- und Gemeindebund sowie (mit beratender Funktion) der Wirtschafts- und Sozialpartner zusammen.

Eine ihrer wichtigsten Aufgaben liegt in der Erstellung des Österreichischen Raumentwicklungskonzepts (ÖREK). Das ÖREK wird etwa alle zehn Jahre überarbeitet und ist das gemeinsame Steuerungsinstrument aller österreichischen Regierungsebenen für die räumliche Entwicklung des Landes. Fragen der Raumordnung und Raumplanung sowie der räumlichen Entwicklung werden damit als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden festgelegt. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) und das Österreichische Raumentwicklungskonzept sind Ausdruck dieses Verständnisses.

Der fortschreitende Klimawandel und die damit verbundenen und bereits spürbaren Auswirkungen sind das bestimmende Thema für das ÖREK 2030. Die Herausforderung besteht in der Dekarbonisierung aller Lebenswelten, insbesondere in der Umstellung unserer Mobilität. Die nächsten zehn Jahre erfordern weichenstellende Entscheidungen und Maßnahmen zur Erreichung der vereinbarten Klimaziele bis 2030. Die rasche Umsetzung von konkreten Maßnahmen ist das Gebot der Stunde. Hinzu kommt die Bewältigung der Corona-Pandemie. Ihre räumlichen Auswirkungen sind bisher bereits in Ansätzen erkennbar. Noch unklar ist, ob und wie sie auch längerfristig wirken werden.

Eine abgestimmte Raumentwicklungs- und Raumordnungspolitik kann zur Erreichung der Klimaziele einen wichtigen Beitrag leisten, da es um die Abwägung von Interessen und das Finden von tragfähigen Lösungen geht. Als Basis für diese Entscheidungen werden im ÖREK 2030 übergeordnete Grundprinzipien formuliert: Die Raumentwicklung Österreichs muss klimaverträglich und nachhaltig, gemeinwohlorientiert und gerecht sein. Die Herausforderungen für eine erfolgreiche Gestaltung des Wandels sind für die (Stadt-)Regionen und Teilräume Österreichs sehr unterschiedlich. Daher ist in der Umsetzung des ÖREK 2030 jedenfalls eine räumlich differenzierte Herangehensweise zu verfolgen und in diesem Sinne auf länder- und regionsspezifische Gegebenheiten Rücksicht zu nehmen.

Das ÖREK 2030 ist in erster Linie ein freiwilliges und gemeinsames Übereinkommen von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden und wurde von allen beteiligten ÖROK-Mitgliedern im Konsens erstellt und beschlossen. Das ist eine starke Grundlage für die Umsetzung. Am Grad der Umsetzung wird das ÖREK 2030 schließlich auch gemessen werden. Gelingen kann dies nur durch die Zusammenarbeit aller Partner auf gleicher Augenhöhe, wie sie im Rahmen der ÖROK bereits seit über 50 Jahren geschieht. Das kommt auch im gemeinsamen Mission Statement zum Ausdruck und bildet den Grundstein für das Handlungsprogramm und die konkreten Umsetzungsschritte des ÖREK 2030. Bund, Länder, Städte und Gemeinden werden gemeinsam dafür arbeiten, dass die erforderlichen Schritte gesetzt werden und das Österreichische Raumentwicklungskonzept zu einem Erfolg wird.

Bundesministerin
Elisabeth Köstinger

Vorsitzende der Österreichischen Raumordnungskonferenz

Landeshauptmann
Günther Platter

Erster Stellvertretender Vorsitzender der Österreichischen Raumordnungskonferenz

Bürgermeister
Dr. Michael Ludwig

Präsident des Österreichischen Städtebundes

Bürgermeister
Mag. Alfred Riedl

Präsident des Österreichischen Gemeindebundes