Die Sicherheit von kritischen Infrastrukturanlagen klimaresilient gewährleisten
Handlungsauftrag 1.6.a:
Extremwettereinflüsse, Naturgefahrenereignisse, Veränderungen im Permafrost und Extremtemperaturen führen bereits heute regelmäßig zu Beschädigungen und Zerstörungen von kritischen Infrastrukturanlagen (z.B. Verkehrsinfrastruktur, Freileitungsanlagen). Unterbrechungen oder Versagen kritischer Infrastrukturen sowie Schutzinfrastrukturen können dabei beträchtliche regionalwirtschaftliche Auswirkungen haben. Neben einer Bedrohung für die Sicherheit, führen sie auch zur Verschärfung regionaler Disparitäten. Faktoren zur Stärkung der Klimaresilienz sind daher bei Planungen von kritischen Infrastrukturen sowie Schutzinfrastrukturen z.B. im Rahmen der Trassenauswahl verstärkt zu berücksichtigen und entsprechende Korridore durch Instrumente der Raumordnung zu sichern.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Bundesländerübergreifende Infrastruktur(-planungs-)korridore klimaresilient planen und in nationalen Plänen und Programmen sowie durch entsprechende gesetzliche Regelungen sichern (z.B. Energieübertragungsnetze).
Raumtypen
alle ÖREK-Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, ÖROK, Länder, Städte, Gemeinden, Fachplanungen, Infrastrukturträger- und Betreiber
Instrumente
integrierte Gefahrenkarten, formelle Raumordnungsinstrumente der überörtlichen und örtlichen Raumplanung, Umweltverträglichkeitsprüfungen
Grundlagen und Vorgaben zur Prävention vor Naturgefahren und klimainduzierten Gefahren harmonisieren
Handlungsauftrag 1.6.b:
Die Grundlagen in Bezug auf Naturgefahren beruhen zum überwiegenden Teil auf bundesrechtlichen Vorgaben, jene zur Raumordnung sind in Länderkompetenz. In den meisten Bundesländern wurden sukzessive zahlreiche Verbesserungen zum Umgang mit Risiken von Naturgefahren implementiert. Dennoch bleiben auf der Detailebene bedeutende Unterschiede hinsichtlich Regelungsumfang, Regelungstiefe und -intensität. Es besteht weiterhin Bedarf nach klareren Normierungen und Konkretisierungen. Damit verbunden sind spezifischen Empfehlungen und harmonisierten Formulierungen entsprechend der bundesrechtlichen Grundlagen. Als übergeordnetes Ziel gilt es, die Freihaltung von Gefahrenzonen und Risikogebieten zu gewährleisten.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Sektor- bzw. fachübergreifende und österreichweit standardisierte Erhebung von raumbezogenen Daten und Planungsgrundlagen sowie die Definition von Sicherheitsniveaus wie das im Rahmen der ÖROK-Empfehlungen Nr. 57 und 54 beschlossen wurde. Diese sind länder- und regionsspezifisch angepasst umzusetzen.
- Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften „Risikomanagment für gravitative Naturgefahren“ sowie „Risikomanagement Hochwasser“ zusammenführen. Den Handlungsbedarf für die Anpassung bzw. Neuaufnahme von Zielen und Vorgaben in den Raumordnungsgesetzen der Länder konkretisieren sowie mit Bundesgesetzen (z.B. Forstrecht) abstimmen und harmonisieren.
Raumtypen
alle ÖREK-Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, ÖROK, Länder, Städte, Gemeinden, Fachplanungen im Bereich Naturgefahren und Hochwasserbewertung und -prognose und Meteorologie/Klimatologie sowie Wissenschaft und Forschung zum Klimawandel
Instrumente
integrierte Naturgefahrenkarten und -pläne, Vorsorge- und Risikochecks auf regionaler und kommunaler Ebene, Klimaszenarien, Klimafolgenabschätzungen und deren Aufbereitung für die räumliche Planung, Monitoring von raumwirksamen Veränderungen von Naturgefahrenprozessen, klimatologische Fachgrundlagen, Raumordnungsgesetze der Länder, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetze, ÖROK-Atlas als gemeinsame Wissensbasis zu raumwirksamen Klimawandelfolgen
Das Restrisiko durch Naturgefahren und klimainduzierte Gefahren berücksichtigen
Handlungsauftrag 1.6.c:
Der vorausschauende Umgang mit Restrisiken gewinnt mit dem fortschreitenden Klimawandel an Relevanz und Dringlichkeit. Die vorherrschende Praxis der Rücknahme von Gefahrenzonenplänen und Widmungsbeschränkungen in baulich vor Gefahren geschützten Zonen führt zu Schadenspotenzialen im Überlast- oder Versagensfall von Schutzmaßnahmen. Es besteht daher der dringende Bedarf eines integralen Risikomanagements, um einen systematischen Umgang mit den verschiedenen Arten von Naturgefahren und deren Risiken zu ermöglichen.
Mögliche ÖROK-Arbeitsformate und Maßnahmen:
- Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften „Naturgefahren“ sowie „Hochwasserschutz“ zusammenführen und Handlungsbedarf in Bezug auf die Bewertung und Berücksichtigung des Restrisikos schärfen. Empfehlungen zur Verankerung in den Raumordnungsgesetzen entwickeln.
- Empfehlungen und Hilfestellungen für Verfahren und Prozesse zum Risiko-Governance entwickeln.
- Weitere klimainduzierte Gefahren prüfen und ökosystembasierte Anpassungserfordernisse schärfen (vgl. Ziele zur Freiraumsicherung – Hochwasserrückhalt), raumbezogene Daten und Grundlagen erarbeiten und in bestehende Regelungssysteme implementieren.
Raumtypen
alle ÖREK-Raumtypen mit raumtypenspezifischer Differenzierung
Relevante Systeme von Akteur:innen
Bund, ÖROK, Städte, Länder, Gemeinden, Fachplanungen im Bereich Naturgefahren und Hochwasserbewertung und -prognose sowie Wissenschaft und Forschung zum Klimawandel
Instrumente
integrierte Gefahrenkarten, Raumordnungsgesetzte der Länder, Forstgesetz, Wasserrechtsgesetze, formelle Raumordnungsinstrumente der überörtlichen und örtlichen Raumplanung, nationaler Hochwasserrisikomanagementplan, ÖROK-Atlas